Unternehmensführung
B-Corp-Zertifizierung steht aus
Auf Englisch:
1. Der Unternehmenszweck umfasst (ist jedoch in keiner Weise darauf beschränkt oder eingeschränkt) die Erzielung einer positiven Auswirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt insgesamt, die sich aus der Geschäftstätigkeit und dem Betrieb des Unternehmens ergibt und die angesichts der Größe und Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens wesentlich ist.
2. Bei der Entscheidung darüber, was im besten Interesse des Unternehmens ist, berücksichtigen die Direktoren bei ihren Entscheidungen die kurzfristigen und langfristigen Interessen des Unternehmens und die Interessen der Aktionäre, Mitarbeiter, Lieferanten, Gläubiger und Verbraucher des Unternehmens sowie der Regierung, der Umwelt und der Gemeinschaft und Gesellschaft, in der das Unternehmen tätig ist (die „Stakeholder“).
3. Bei der Wahrnehmung seiner Pflichten und bei der Entscheidung darüber, was im besten Interesse des Unternehmens liegt, berücksichtigt jeder Direktor alle Stakeholder (wie oben definiert), ist jedoch nicht verpflichtet, die Interessen eines bestimmten Stakeholders als ausschlaggebend anzusehen.
4. Dieser Artikel ist weder ausdrücklich noch stillschweigend dazu bestimmt, Rechte für eine andere Person als einen Aktionär oder einen Klagegrund für eine andere Person als einen Aktionär zu begründen oder zu gewähren.
5. Ungeachtet des Vorstehenden ist jeder Direktor berechtigt, sich bei der Durchsetzung seiner Rechte hierunter und gemäß Provinzrecht auf die Definition der „besten Interessen“ wie oben dargelegt zu berufen, und ein solches Vertrauen darf, sofern kein anderer Verstoß vorliegt, nicht als Verstoß gegen die treuhänderische Sorgfaltspflicht eines Direktors ausgelegt werden, selbst im Kontext einer Kontrollwechseltransaktion, bei der sich ein Direktor nach Abwägung der Interessen anderer Stakeholder dazu entscheidet, zwischen zwei konkurrierenden Angeboten ein Angebot mit einem niedrigeren Preis pro Aktie anzunehmen.
Auf Französisch:
Allerdings ist die Gesellschaft nicht in irgendeiner Weise begrenzt oder eingeschränkt, die Schaffung eines positiven Einflusses auf die Gesellschaft und die Umwelt, vor allem aufgrund ihrer Gesamtheit, der Aktivitäten und des Betriebs der Gesellschaft.
Die Administratoren der Société richten ihre Entscheidungen an die Garde der Société in Abwägung, aus gerechter und verantwortungsvoller Manier, den gerichtlichen und langfristigen Interessen der Société aus, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung der Allgemeinheit, die ihnen vorausgegangen ist. Es handelt sich um die Interessen von Unternehmern, Angestellten, Beratern, Entwicklern und Verbrauchern der Gesellschaft, die gleichzeitig auch die Regierungen und die Umwelt sind (im Anschluss an die „interessierten Parteien“), außerdem sind die Kommunen und die Gesellschaft die Quelle der operativen Gesellschaft seine Aktivitäten.
Bei der Ausübung dieser Funktionen und um festzustellen, ob sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind, kann jeder Administrator die beteiligten Parteien in ihrer Gesamtheit in Betracht ziehen und darf sich nicht auf die Geschäftstätigkeit einer bestimmten Vertragspartei konzentrieren.
Die Satzung der Gesellschaft ist weder ausdrücklich noch stillschweigend ausdrücklich oder implizit bestimmt oder vereinbart, ohne dass eine Person ein Rechtsmittel oder einen Grund zur Klage oder Reklamation eingenommen hat.
Der gesamte Administrator kann sich bis dahin nicht um die Definition des „besten Interesses“ kümmern, da er in Abwesenheit seiner Befugnisse in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft und in den geltenden Rechtsakten tätig ist „Eine völlig unbegründete Entscheidung, die völlig gerechtfertigt ist, wurde nicht als Verstoß gegen die Vorsichts- und Sorgfaltspflichten dieses Administrators angesehen, auch im Zusammenhang mit einer Operation zur Änderung der Kontrolle über uns, aufgrund der Überlegung, welche Interessen sie hat.“ Andere Vertragsparteien müssen von einem Administrator akzeptiert werden Ein Angebot, zwei gleichzeitige Angebote, mit einem Minderpreis pro Aktion.