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Keine Kundenbeziehung

Durch den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der Sound Marketing-Website oder durch die Kommunikation mit Sound Marketing per E-Mail oder über unsere Website entsteht kein Kunden-, Beratungs-, Treuhand- oder sonstiges Verhältnis.

Keine professionelle Beratung

Das auf der Sound Marketing-Website bereitgestellte Material dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Es ist nicht als professionelle Beratung oder Meinung jeglicher Art gedacht und darf nicht für professionelle oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Niemand sollte ausschließlich auf Grundlage der auf dieser Website bereitgestellten Materialien, Hypertext-Links oder anderer allgemeiner Informationen handeln oder davon absehen, ohne zuvor angemessenen professionellen Rat einzuholen. Die Hypertext-Links, Suchmechanismen, Portale, Dokumente und Informationen auf dieser Website werden nur zu Ihrer Bequemlichkeit bereitgestellt. Diese Materialien haben möglicherweise keinen Beweiswert und sollten anhand offizieller Quellen überprüft werden, bevor sie für professionelle oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, festzustellen, ob diese Materialien in einem bestimmten Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zulässig sind und ob weitere Beweis- oder Einreichungsanforderungen bestehen. Sie verwenden diese Materialien auf eigene Gefahr.

keine Garantie

Obwohl Sound Marketing angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Materialien sicherzustellen, übernimmt Sound Marketing keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Materialien, dafür, dass die Website ohne Unterbrechungen, Fehler oder Auslassungen verfügbar ist, dass Mängel behoben werden oder dafür, dass die Website und die Server, die sie bereitstellen, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. Die Website und die auf der Website bereitgestellten Materialien werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bedingungen jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend.

In keinem Fall haftet Sound Marketing, seine Partner, Vertreter oder Mitarbeiter für Verluste, Kosten oder Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Geschäftsschädigung, Verlust von Gewinnen, Programmen oder Daten, Betriebsunterbrechung oder sonstige finanzielle oder wirtschaftliche Verluste), ob direkt, indirekt, zufällig, Straf-, Sonder-, exemplarisch, Folge- oder anderweitig aus der Nutzung oder dem Missbrauch dieser Site oder aus Mängeln, Ungenauigkeiten, Fehlern oder Auslassungen auf dieser Site, und zwar unabhängig von der Art der Klage, selbst wenn Sound Marketing auf die Möglichkeit von Schäden hingewiesen wurde oder solche Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren.

Kommunikation nicht vertraulich

Sound Marketing übernimmt keine Gewähr für die Vertraulichkeit von E-Mail- oder Website-Kommunikationen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, in denen Sie nicht bereits von der Kanzlei vertreten werden. In Angelegenheiten, in denen Sound Marketing Sie vertritt, ist E-Mail möglicherweise nicht sicher.

Anwendbares Recht

Die Gesetze der Provinz Ontario und die dort geltenden Gesetze Kanadas regeln die Nutzung dieser Website sowie die Auslegung, Gültigkeit und Wirkung dieser Vereinbarung, ungeachtet etwaiger Gesetzeskonflikte, Bestimmungen oder Ihres Wohnsitzes, Aufenthaltsortes oder physischen Standorts. Sie stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Provinz Ontario in allen Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dieser Website zu und unterwerfen sich dieser und erklären sich damit einverstanden, solche Klagen oder Verfahren nur in Toronto, Ontario, Kanada einzuleiten.

Vorbehaltene Rechte

Copyright © [Jahr] Sound Marketing. Alle Rechte vorbehalten. Die Sound Marketing-Website enthält Informationen, Kommunikation, Software (einschließlich Programmcode, der auf dem Server ausgeführt werden kann oder in einzelne Seiten dieser Website eingebettet oder von diesen heruntergeladen werden kann), Bilder, Sounds, Musik, Grafiken, Fotos, Videos und andere Materialien und Dienste (zusammengefasst der „Inhalt“).

Sie stimmen zu, dass der Inhalt und die Auswahl, Anordnung, Architektur und Verbesserung des Inhalts und anderer Website-Funktionen (das „Website-Design“) durch kanadische und internationale geistige und industrielle Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Marken und andere Eigentumsrechte, geschützt sind. Diese Rechte sind in allen jetzt bestehenden oder zukünftig entwickelten Medien gültig und geschützt, und jede Nutzung des Inhalts oder des Website-Designs erfolgt in Übereinstimmung mit diesen Rechten und den Bedingungen dieser Vereinbarung.

Den Benutzern dieser Website wird eine begrenzte Lizenz zum Anzeigen oder Drucken der Inhalte für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gewährt, vorausgesetzt, die Inhalte werden nicht verändert. Jede andere Verwendung der Inhalte oder des Website-Designs ist untersagt. Die Inhalte und das Website-Design dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sound Marketing in keiner Weise oder Form reproduziert, erneut veröffentlicht oder erneut verbreitet werden.

Verlinkung

Sie können einen Link zur Startseite dieser Website unter www.soundmarketing.ca oder zur Biografieseite eines der Mitarbeiter des Unternehmens erstellen. Jeder andere Link zu dieser Website und jedes Verlinken zu den Seiten innerhalb der Website oder das Framing von Inhalten auf dieser Website ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Sound Marketing untersagt. Jeder Verweis auf dieser Website auf ein Produkt oder eine Dienstleistung durch Handelsnamen, Handelsmarken, Hypertext-Links oder auf andere Weise wird Ihnen nur zu Ihrer Bequemlichkeit zur Verfügung gestellt und stellt keine Billigung oder Empfehlung durch Sound Marketing dar oder impliziert diese. Sofern diese Website Links zu anderen Websites enthält, kontrolliert Sound Marketing nicht die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Websites. Ihre Nutzung verlinkter Websites erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

Die in dieser Präsentation (die „ Präsentation “) enthaltenen Informationen werden vertraulich und nur zu Informations- und Diskussionszwecken bereitgestellt. Die hierin enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder auf Vollständigkeit aller Informationen, die ein Empfänger für die Analyse von Sound Marketing Canada Inc. (zusammen mit seinen Tochtergesellschaften das „ Unternehmen “) als relevant erachten würde. Diese Präsentation enthält Informationen zum Geschäft, den Betriebsabläufen und den Vermögenswerten des Unternehmens. Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen (a) werden zum Datum dieser Präsentation bereitgestellt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, (b) erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für eine vollständige und genaue Bewertung einer Investition in das Unternehmen erforderlich oder wünschenswert sein können, und (c) sind nicht als Empfehlung des Unternehmens zum Kauf von Wertpapieren zu betrachten, die im Zusammenhang mit dieser Präsentation angeboten werden. Eine Investition in solche Wertpapiere ist spekulativ und birgt eine Reihe von Risiken, die ein potenzieller Investor berücksichtigen sollte. Die hierin enthaltenen Informationen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder ganz noch teilweise reproduziert, verwendet oder offengelegt werden. Eine Weitergabe an andere Personen als den Empfänger und dessen Vertreter, die selbst an Vertraulichkeitsauflagen gebunden sind, ist untersagt.

Eine Investition in Wertpapiere des Unternehmens ist nur für Anleger geeignet, die bereit sind, den Verlust ihrer gesamten Investition zu riskieren und die es sich leisten können, ihre gesamte Investition zu verlieren. Potenzielle Anleger sollten ihre eigenen professionellen Berater konsultieren, um die einkommensteuerlichen, rechtlichen und sonstigen Aspekte einer Investition in das Unternehmen zu beurteilen. Potenzielle Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Kauf der Wertpapiere sowohl in Kanada als auch in den Vereinigten Staaten steuerliche Konsequenzen haben kann. Jeder potenzielle Anleger sollte hinsichtlich der hier beschriebenen Investition seinen eigenen Steuerberater konsultieren.

Diese Präsentation stellt ein „Angebotsmemorandum“ gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen (einschließlich gemäß dem Securities Act (Ontario) und der OSC-Regel 45-501 zu Prospekt- und Registrierungsausnahmen für Ontario) dar. Weitere Informationen finden Sie unter „ Klagerechte des Käufers – Anleger in Ontario “ am Ende dieser Präsentation. Diese Präsentation ist kein Prospekt oder Angebotsmemorandum gemäß den geltenden US-Wertpapiergesetzen. Die hierin beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß den US-amerikanischen Bundes- oder Staatswertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder auf Rechnung oder zu Gunsten von „US-Personen“ im Sinne der Definition dieses Begriffs in Regulation S gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (der „ US Securities Act “) angeboten oder verkauft werden, sofern keine Ausnahme von der Registrierung vorliegt. Potenzielle Investoren müssen unter anderem nachweisen, dass sie die Definition eines „akkreditierten Investors“ (wie in Regel 502(a) des US Securities Act definiert) erfüllen, mit den Bedingungen des Angebots vertraut sind und diese verstehen und über die erforderliche Befugnis verfügen, um eine solche Investition zu tätigen.

Der Inhalt darf unter keinen Umständen vervielfältigt oder an die Öffentlichkeit oder die Presse weitergegeben werden. Die Wertpapiergesetze aller Provinzen verbieten eine solche Verbreitung von Informationen. Dieses Dokument ist kein Prospekt oder öffentliches Angebot im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze in Kanada oder anderen Rechtsräumen und darf unter keinen Umständen als solches ausgelegt werden.

Keine Wertpapierkommission oder ähnliche Regulierungsbehörde hat die Vorzüge dieser Wertpapiere beurteilt oder dieses Dokument überprüft, und jede gegenteilige Behauptung ist strafbar. Diese Präsentation stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch darf es einen Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in einer Rechtsordnung geben, in der ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung rechtswidrig wäre. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden nicht gemäß den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten auf Bundes- oder Landesebene registriert. Investoren müssen den Verlust ihrer gesamten Investition verkraften können. Die Verbreitung dieser Präsentation ist in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) den Vereinigten Staaten und Kanada. Personen, in deren Besitz diese Präsentation gelangen kann, sind verpflichtet, sich über alle geltenden Gesetze und Vorschriften in allen Rechtsordnungen zu informieren, in denen oder aus denen sie investieren oder diese Präsentation erhalten oder besitzen, und müssen alle Zustimmung, Genehmigung oder Erlaubnis einholen, die gemäß den in dieser Rechtsordnung geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist. Das Unternehmen beabsichtigt nicht, und weder die Bereitstellung dieser Präsentation noch weitere Gespräche mit einem Empfänger sollen unter irgendwelchen Umständen den Schluss zulassen, dass das Unternehmen die Verpflichtung übernimmt, die hierin enthaltenen Informationen aufgrund von Änderungen nach dem Datum dieser Präsentation zu aktualisieren oder zu korrigieren. Ebenso wenig bedeutet diese Präsentation, dass sich die Angelegenheiten des Unternehmens nach dem Datum dieser Präsentation nicht geändert haben. Die Klagerechte der Käufer finden Sie im Anhang dieser Präsentation.

Marketing- und Branchendaten

Diese Präsentation enthält Markt- und Branchendaten und Prognosen, die aus Drittquellen, Branchenpublikationen und öffentlich verfügbaren Informationen stammen. Drittquellen geben im Allgemeinen an, dass die darin enthaltenen Informationen aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, es kann jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der enthaltenen Informationen gegeben werden. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Informationen zuverlässig sind, haben wir keine der in dieser Präsentation genannten Daten aus Drittquellen unabhängig überprüft, die zugrunde liegenden Studien oder Umfragen, auf die sich diese Quellen berufen oder auf die sie verweisen, analysiert oder überprüft oder die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Annahmen ermittelt, auf die sich diese Quellen stützen.

Zukunftsgerichtete Informationen

Die Präsentation enthält bestimmte Aussagen zu den erwarteten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen und Erfolgen des Unternehmens. Diese „zukunftsorientierten“ Aussagen basieren auf den Überzeugungen, Annahmen und Informationen des Managements des Unternehmens („ Management “). Wo möglich haben wir Wörter wie „könnte“, „wird“, „glauben“, „vorwegnehmen“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „planen“, „Gelegenheit“ und ähnliche Ausdrücke verwendet, um diese zukunftsorientierten Aussagen zu kennzeichnen. Zu den zukunftsorientierten Aussagen in diesem Dokument gehören unter anderem Aussagen zu: Erwartungen hinsichtlich des Wachstums und der Leistung unseres Unternehmens; Erwartungen hinsichtlich unserer Wachstumspläne und -strategien; unserer Geschäftspläne und -strategien; unserer Wettbewerbsposition in unserer Branche; unserer Marketingstrategien.

Diese und andere zukunftsgerichtete Informationen basieren auf unseren Meinungen, Schätzungen und Annahmen angesichts unserer Erfahrungen und Wahrnehmungen historischer Trends, aktueller Bedingungen und erwarteter zukünftiger Entwicklungen sowie anderer Faktoren, die wir derzeit unter den gegebenen Umständen für angemessen und vernünftig halten. Trotz eines sorgfältigen Prozesses zur Erstellung und Überprüfung der zukunftsgerichteten Informationen kann nicht garantiert werden, dass sich die zugrunde liegenden Meinungen, Schätzungen und Annahmen als richtig erweisen. Zu den wesentlichen Faktoren, die den zukunftsgerichteten Informationen und den Erwartungen des Managements zugrunde liegen, gehören: unsere Fähigkeit, unsere Attraktivität in unserem Zielmarkt aufrechtzuerhalten, zu verbessern und auszubauen; unsere Fähigkeit, die laufende Entwicklung und Innovation unserer Marke und Produktkategorien voranzutreiben; unsere Fähigkeit, Schlüsselpersonal zu halten; unsere Fähigkeit, unseren Kundenstamm aufrechtzuerhalten und zu erweitern; unsere Fähigkeit, weiterhin in die Infrastruktur zu investieren, um unser Wachstum zu unterstützen; unsere Fähigkeit, bestehende Finanzierungen zu akzeptablen Bedingungen zu erhalten und aufrechtzuerhalten; die Auswirkungen des Wettbewerbs; die Änderungen und Trends in unserer Branche oder der Weltwirtschaft; und Änderungen von Gesetzen, Regeln, Vorschriften und globalen Standards.

Das Unternehmen unterliegt verschiedenen erheblichen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge erheblich von den in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen abweichen. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren zählen: Risiken im Zusammenhang mit der Tatsache, dass das Unternehmen möglicherweise nicht über ausreichende Mittel verfügt, um sein Wachstum oder seinen Betrieb zu finanzieren; Unfähigkeit, unsere Marke zu schützen und zu verbessern; Schwankungen der globalen und lokalen Wirtschaft, die sich auf Kundenbudgets und Werbeausgaben auswirken; die schnelle Entwicklung von Social-Media-Plattformen und digitalen Marketingtools, die ständige Aktualisierungen von Strategien und Tools erfordert; Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zu digitaler Werbung, Datenschutz und Verbraucherschutz; unsere hart umkämpfte Branche und die Größe und Ressourcen einiger unserer Mitbewerber; Abhängigkeit von großen Social-Media-Plattformen, deren Richtlinienänderungen erhebliche Auswirkungen auf die Marketingstrategien haben können; mögliche Störungen aufgrund von Ausfällen der digitalen Infrastruktur oder von betriebskritischen Softwaretools; Sensibilität gegenüber sozialen, ethischen und kulturellen Problemen in Marketingkampagnen, die die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen könnten; Einfluss sozialer Bewegungen, politischer Ereignisse oder öffentlicher Kontroversen auf Marketingstrategien und -kampagnen; Risiken im Zusammenhang mit der Verwaltung des Markenrufs der Agentur und der Kunden in einer sich schnell verändernden Online-Umgebung; wesentliche Störungen oder Sicherheitsverletzungen unserer Informationstechnologiesysteme; allgemeine wirtschaftliche Bedingungen mit negativer Auswirkung auf Wachstum und Rentabilität des Unternehmens; Änderungen der Geschäfts-, Branchen-, Wirtschafts- und Kapitalmarktbedingungen; Risiko der Verletzung geistigen Eigentums; Vertrauen in das Management und Abhängigkeit von Schlüsselpersonal; Änderungen der nationalen und lokalen Gesetzgebung; nicht versicherbare Risiken; und Prozessrisiken.

Zukunftsgerichtete Aussagen in diesem Dokument werden in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch diesen Warnhinweis eingeschränkt. Die in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieses Dokuments und das Unternehmen und das Management übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um neue Informationen, nachfolgende Ereignisse oder sonstiges widerzuspiegeln. Aufgrund der hierin enthaltenen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen sollten potenzielle Investoren zukunftsgerichtete Informationen nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstehen und kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Informationen setzen. Nichts in dieser Präsentation ist ein Versprechen oder eine Zusicherung für die Zukunft und sollte auch nicht als solches angesehen werden.

Klagerechte des Käufers

Die folgenden Klagerechte auf Schadensersatz oder Rücktritt gelten nur für den Kauf von Wertpapieren des Unternehmens, wenn die vorstehende Präsentation gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen als Angebotsprospekt gilt. Diese Rechtsmittel oder Mitteilungen diesbezüglich müssen vom Käufer innerhalb der in den geltenden Bestimmungen der jeweiligen Wertpapiergesetze der jeweiligen Provinzen vorgeschriebenen Fristen ausgeübt oder zugestellt werden. Den vollständigen Wortlaut dieser Rechte finden Empfänger in den jeweiligen Wertpapiergesetzen oder wenden sich an einen Rechtsberater. Eine „Falschdarstellung“ ist die unwahre Angabe einer wesentlichen Tatsache oder das Unterlassen der Angabe einer wesentlichen Tatsache, die angegeben werden muss oder die erforderlich ist, damit eine Aussage im Licht der Umstände, unter denen sie gemacht wurde, nicht irreführend oder falsch ist.

Diese Rechtsmittel müssen vom Käufer innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingeleitet werden und unterliegen den in den geltenden Wertpapiergesetzen enthaltenen Einreden. Jeder Käufer sollte die Bestimmungen der geltenden Wertpapiergesetze zu den Einzelheiten dieser Rechte einsehen oder einen Rechtsberater konsultieren.

Die folgenden Rechte gelten zusätzlich zu und ohne Einschränkung aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Käufern gesetzlich zustehen, und sollen den Bestimmungen der relevanten Wertpapiergesetze entsprechen und unterliegen den darin enthaltenen Verteidigungsmöglichkeiten. Die folgenden Zusammenfassungen unterliegen den ausdrücklichen Bestimmungen der geltenden Wertpapiergesetze und -instrumente in den unten genannten Provinzen und den dazugehörigen Vorschriften, Regeln und Grundsatzerklärungen. Für den vollständigen Text dieser Bestimmungen wird darauf verwiesen.

Investoren in Ontario

Gemäß der Wertpapiergesetzgebung von Ontario haben bestimmte Käufer, die während des Verteilungszeitraums Wertpapiere erwerben, die in einem Angebotsprospekt angeboten werden, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz oder, solange sie noch Eigentümer der Wertpapiere sind, auf Rücktritt vom Kaufvertrag gegen den Emittenten oder einen verkaufenden Wertpapierinhaber, wenn der Angebotsprospekt falsche Angaben enthält, unabhängig davon, ob sich die Käufer auf diese falschen Angaben verlassen haben. Das Klagerecht auf Schadensersatz kann spätestens 180 Tage nach dem Datum geltend gemacht werden, an dem der Käufer erstmals von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die der Klage zugrunde liegen, oder drei Jahre nach dem Datum, an dem die Zahlung für die Wertpapiere erfolgt. Das Klagerecht auf Rücktritt kann spätestens 180 Tage nach dem Datum geltend gemacht werden, an dem die Zahlung für die Wertpapiere erfolgt. Wenn ein Käufer sich dafür entscheidet, das Klagerecht auf Rücktritt auszuüben, hat er kein Klagerecht auf Schadensersatz gegen den Emittenten oder einen verkaufenden Wertpapierinhaber. In keinem Fall wird der in einer Klage erzielbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere dem Käufer angeboten wurden, und wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der Falschdarstellung gekauft hat, haften der Emittent und jeder verkaufende Wertpapierinhaber nicht. Im Falle einer Schadensersatzklage haften der Emittent und jeder verkaufende Wertpapierinhaber nicht für alle oder einen Teil der Schäden, die nachweislich nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der zugrunde gelegten Falschdarstellung darstellen.

Diese Rechte stehen einem Käufer nicht zu, der (a) ein kanadisches Finanzinstitut oder eine Schedule-III-Bank (jeweils wie in National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions definiert) ist, (b) die Business Development Bank of Canada ist, die gemäß dem Business Development Bank of Canada Act (Kanada) gegründet wurde, oder (c) eine Tochtergesellschaft einer in den Absätzen (a) und (b) genannten Person ist, sofern die Person alle stimmberechtigten Wertpapiere der Tochtergesellschaft besitzt, mit Ausnahme der stimmberechtigten Wertpapiere, die laut Gesetz den Direktoren dieser Tochtergesellschaft gehören müssen.

Diese Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Käufern in Ontario gesetzlich zustehen, und ohne Einschränkung dieser Rechte. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung der Rechte, die Käufern in Ontario zustehen. Nicht alle Verteidigungsmöglichkeiten, auf die sich ein Emittent, ein verkaufender Wertpapierinhaber oder andere berufen können, sind hierin beschrieben. Käufer in Ontario sollten den vollständigen Text der relevanten gesetzlichen Bestimmungen lesen.

Investoren aus Alberta, British Columbia und Quebec

Käufer in Alberta, British Columbia und Quebec, die Wertpapiere des Unternehmens erwerben, haben keinen Anspruch auf die oben beschriebenen gesetzlichen Rechte. Als Gegenleistung für den Erwerb der Wertpapiere und die Annahme einer entsprechenden Kaufbestätigung wird diesen Käufern hiermit ein vertragliches Klagerecht auf Schadensersatz oder Rücktritt gewährt, das im Wesentlichen dem gesetzlichen Klagerecht entspricht, das Einwohnern von Ontario zusteht, die Wertpapiere erwerben.

Investoren aus Saskatchewan

Nach der Wertpapiergesetzgebung von Saskatchewan haben bestimmte Käufer, die während des Verteilungszeitraums Wertpapiere erwerben, die durch ein Angebotsmemorandum angeboten werden, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz gegen den Emittenten, jeden Direktor und Förderer des Emittenten oder jeden verkaufenden Wertpapierinhaber zum Datum des Angebotsmemorandums, jede Person oder Firma, deren Zustimmung im Rahmen des Angebotsmemorandums eingereicht wurde, jede Person oder Firma, die das Angebotsmemorandum oder die Änderung des Angebotsmemorandums unterzeichnet hat, und jede Person oder Firma, die die Wertpapiere im Namen des Emittenten oder verkaufenden Wertpapierinhabers im Rahmen des Angebotsmemorandums verkauft oder während sie noch Eigentümer der Wertpapiere sind, auf Rücktritt gegen den Emittenten oder verkaufenden Wertpapierinhaber, wenn das Angebotsmemorandum eine falsche Darstellung enthält, unabhängig davon, ob sich die Käufer auf die falsche Darstellung verlassen haben. Das Klagerecht auf Schadensersatz kann spätestens ein Jahr nach dem Datum geltend gemacht werden, an dem der Käufer erstmals von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die der Klage zugrunde liegen, oder sechs Jahre nach dem Datum, an dem die Zahlung für die Wertpapiere erfolgt. Das Rücktrittsrecht kann spätestens 180 Tage nach dem Zahlungsdatum für die Wertpapiere geltend gemacht werden. Wenn ein Käufer sich dafür entscheidet, das Rücktrittsrecht auszuüben, hat der Käufer kein Recht auf Schadensersatzklage gegen den Emittenten oder die oben genannten anderen Personen. In keinem Fall wird der in einer Klage eintreibbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere dem Käufer angeboten wurden, und wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der Falschdarstellung gekauft hat, haften der Emittent und die oben genannten anderen Personen nicht. Im Falle einer Schadensersatzklage haften der Emittent und die oben genannten anderen Personen nicht für alle oder einen Teil der Schäden, die nachweislich nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der zugrunde gelegten Falschdarstellung darstellen.

Zu den weiteren Verteidigungsmöglichkeiten in der Gesetzgebung von Saskatchewan gehört, dass keine Person oder Firma außer dem Emittenten haftbar gemacht werden kann, wenn die Person oder Firma beweist, dass (a) das Angebotsmemorandum oder eine Änderung daran ohne das Wissen oder die Zustimmung der Person oder Firma versandt oder zugestellt wurde und dass diese Person oder Firma, als sie von der Absendung oder Zustellung Kenntnis erlangte, unverzüglich eine angemessene allgemeine Mitteilung darüber gab, dass es versandt oder zugestellt wurde, oder (b) hinsichtlich irgendeines Teils des Angebotsmemorandums oder einer Änderung daran, der angeblich auf die Autorität eines Experten gestützt war oder der angeblich eine Kopie oder ein Auszug aus einem Bericht, einer Meinung oder einer Aussage eines Experten ist, diese Person oder Firma keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatte und auch nicht glaubte, dass eine Falschdarstellung vorliegt, der Teil des Angebotsmemorandums oder eine Änderung daran den Bericht, die Meinung oder die Aussage des Experten nicht getreu wiedergab.

Außer dem Emittenten haftet keine Person oder Firma für Teile des Angebotsmemorandums oder der Änderung des Angebotsmemorandums, die nicht angeblich auf der Autorität eines Experten beruhen und nicht angeblich eine Kopie oder ein Auszug aus einem Bericht, einer Meinung oder einer Aussage eines Experten sind, es sei denn, die Person oder Firma (a) hat keine angemessene Untersuchung durchgeführt, die ausreicht, um vernünftige Gründe für die Annahme zu liefern, dass keine Falschdarstellung vorliegt, oder (b) war der Ansicht, dass eine Falschdarstellung vorliegt.

Ähnliche Schadensersatz- und Rücktrittsklagen sind in der Gesetzgebung des Staates Saskatchewan im Hinblick auf falsche Angaben in Werbe- und Verkaufsbroschüren vorgesehen, die im Zusammenhang mit einem Wertpapierangebot verbreitet werden.

Die Gesetzgebung von Saskatchewan sieht außerdem vor, dass, wenn eine Person gegenüber einem potenziellen Käufer eine mündliche Erklärung abgibt, die eine falsche Darstellung des erworbenen Wertpapiers enthält, und die mündliche Erklärung entweder vor oder gleichzeitig mit dem Kauf des Wertpapiers abgegeben wird, der Käufer unabhängig davon, ob er sich auf die falsche Darstellung verlassen hat, das Recht hat, Schadensersatz gegen die Person zu verlangen, die die mündliche Erklärung abgegeben hat.

Darüber hinaus gewährt die Gesetzgebung von Saskatchewan einem Käufer das Recht, den Kaufvertrag für nichtig zu erklären und sämtliches Geld und sonstige Gegenleistungen, die der Käufer für die Wertpapiere bezahlt hat, zurückzufordern, wenn die Wertpapiere von einem Verkäufer verkauft werden, der in Saskatchewan unter Verstoß gegen die Wertpapiergesetze oder -vorschriften von Saskatchewan oder eine Entscheidung der Finanz- und Verbraucherschutzbehörde von Saskatchewan handelt.

Die Gesetzgebung von Saskatchewan sieht außerdem ein Klagerecht auf Rücktritt oder Schadensersatz für Käufer von Wertpapieren vor, denen ein Angebotsmemorandum oder eine Änderung desselben nicht vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss eines Kaufvertrags für die Wertpapiere zugesandt oder zugestellt wurde, wie dies in der Gesetzgebung von Saskatchewan vorgeschrieben ist.

Ein Käufer, der ein geändertes Angebotsmemorandum erhält, hat das Recht, vom Vertrag zum Kauf der Wertpapiere zurückzutreten, indem er dem Emittenten oder dem verkaufenden Wertpapierinhaber innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt des geänderten Angebotsmemorandums eine entsprechende Mitteilung zukommen lässt.

Diese Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die einem Käufer aus Saskatchewan gesetzlich zustehen, und ohne Einschränkung dieser Rechte. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung der Rechte, die einem Käufer aus Saskatchewan zustehen. Nicht alle Verteidigungsmöglichkeiten, auf die sich ein Emittent oder andere berufen können, sind hierin beschrieben. Käufer aus Saskatchewan sollten den vollständigen Text der relevanten gesetzlichen Bestimmungen lesen.

Investoren in Manitoba

Wenn ein Angebotsmemorandum oder eine Änderung daran, die an einen Käufer gesendet oder geliefert wird, eine falsche Darstellung enthält, wird davon ausgegangen, dass sich der Käufer, der das Wertpapier kauft, auf die falsche Darstellung verlassen hat, wenn es sich zum Zeitpunkt des Kaufs um eine falsche Darstellung handelte, und er hat ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz gegen den Emittenten, jeden Direktor des Emittenten zum Datum des Angebotsmemorandums und jede Person oder Firma, die das Angebotsmemorandum unterzeichnet hat. Alternativ kann der Käufer ein gesetzliches Rücktrittsrecht gegenüber dem Emittenten ausüben, in welchem ​​Fall der Käufer kein Klagerecht auf Schadensersatz gegen eine der oben genannten Personen hat.

Sofern in den geltenden Wertpapiergesetzen nichts anderes vorgesehen ist, darf ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der vorgenannten Rechte nicht später als (a) 180 Tage nach der Transaktion, die den Klagegrund hervorgerufen hat, im Falle einer Rücktrittsklage eingeleitet werden; oder (b) je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, (i) 180 Tage, nachdem der Käufer erstmals von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die den Klagegrund hervorgerufen haben, oder (ii) zwei Jahre nach der Transaktion, die den Klagegrund hervorgerufen hat.

Ein Käufer, dem das Angebotsmemorandum zugesandt werden muss, kann vom Vertrag zum Kauf der Wertpapiere zurücktreten, indem er dem Emittenten spätestens um Mitternacht des zweiten Tages (ausgenommen Samstage, Sonntage und Feiertage) nach der Unterzeichnung des Vertrags zum Kauf der Wertpapiere eine schriftliche Rücktrittserklärung sendet.

Die Wertpapiergesetze von Manitoba sehen eine Reihe von Beschränkungen und Abwehrmöglichkeiten für derartige Maßnahmen vor, darunter:

  1. a) Im Falle einer Rücktritts- oder Schadensersatzklage haftet keine Person oder Gesellschaft, wenn sie nachweist, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der falschen Angaben erworben hat;
  2. b) im Falle einer Schadensersatzklage haftet keine Person oder Gesellschaft für den gesamten oder einen Teil des Schadens, wenn sie nachweist, dass dieser nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der als Grundlage herangezogenen falschen Angaben darstellt; und
  3. c) in keinem Fall wird der im Rahmen des oben beschriebenen Klagerechts eintreibbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere im Rahmen des Angebotsprospekts angeboten wurden.

Investoren aus New Brunswick

Nach der Wertpapiergesetzgebung von New Brunswick haben bestimmte Käufer, die während des Verteilungszeitraums Wertpapiere erwerben, die durch ein Angebotsmemorandum angeboten werden, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz oder, solange sie noch Eigentümer der Wertpapiere sind, auf Rücktritt vom Kaufvertrag gegen den Emittenten und jeden verkaufenden Wertpapierinhaber, falls das Angebotsmemorandum oder ein durch Verweis in das Angebotsmemorandum aufgenommenes oder als in das Angebotsmemorandum aufgenommenes Dokument eine falsche Darstellung enthält, unabhängig davon, ob sich die Käufer auf die falsche Darstellung verlassen haben. Das Klagerecht auf Schadensersatz kann spätestens ein Jahr nach dem Datum geltend gemacht werden, an dem der Käufer erstmals Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die dem Klagegrund zugrunde liegen, oder sechs Jahre nach dem Datum, an dem die Zahlung für die Wertpapiere erfolgt. Das Klagerecht auf Rücktritt kann spätestens 180 Tage nach dem Datum geltend gemacht werden, an dem die Zahlung für die Wertpapiere erfolgt. Wenn ein Käufer sich dafür entscheidet, das Klagerecht auf Rücktritt auszuüben, hat der Käufer kein Klagerecht auf Schadensersatz gegen den Emittenten oder jeden verkaufenden Wertpapierinhaber. In keinem Fall wird der in einer Klage erzielbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere dem Käufer angeboten wurden, und wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der Falschdarstellung gekauft hat, haften der Emittent und jeder verkaufende Wertpapierinhaber nicht. Im Falle einer Schadensersatzklage haften der Emittent und jeder verkaufende Wertpapierinhaber nicht für alle oder einen Teil der Schäden, die nachweislich nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der zugrunde gelegten Falschdarstellung darstellen.

Diese Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die einem Käufer aus New Brunswick gesetzlich zustehen, und ohne Einschränkung dieser Rechte. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung der Rechte, die einem Käufer aus New Brunswick zustehen. Nicht alle Verteidigungsmöglichkeiten, auf die sich ein Emittent, ein verkaufender Wertpapierinhaber oder andere berufen können, sind hierin beschrieben. Käufer aus New Brunswick sollten den vollständigen Text der relevanten gesetzlichen Bestimmungen lesen.

Investoren aus Nova Scotia

Gemäß dem Wertpapiergesetz von Nova Scotia haben bestimmte Käufer, die während des Verteilungszeitraums Wertpapiere erwerben, die in einem Angebotsprospekt angeboten werden, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz gegen den Emittenten oder sonstigen Verkäufer und die Direktoren des Emittenten zum Datum des Angebotsprospekts oder, während sie noch Eigentümer der Wertpapiere sind, auf Rücktritt vom Angebot gegen den Emittenten oder sonstigen Verkäufer, wenn das Angebotsprospekt oder ein durch Verweis in das Angebotsprospekt aufgenommenes oder als darin aufgenommen betrachtetes Dokument falsche Angaben enthält, unabhängig davon, ob sich die Käufer auf diese falschen Angaben verlassen haben. Das Klagerecht auf Schadensersatz oder Rücktritt kann spätestens 120 Tage nach dem Datum der Zahlung für die Wertpapiere oder nach dem Datum der ersten Zahlung für die Wertpapiere geltend gemacht werden, wenn Zahlungen nach der ersten Zahlung gemäß einer vertraglichen Verpflichtung erfolgen, die vor oder gleichzeitig mit der ersten Zahlung eingegangen wurde. Wenn ein Käufer sich dafür entscheidet, das Rücktrittsrecht auszuüben, hat er kein Recht, Schadensersatz gegen den Emittenten oder einen anderen Verkäufer oder die Direktoren des Emittenten zu klagen. In keinem Fall wird der in einer Klage eintreibbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere dem Käufer angeboten wurden, und wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der Falschdarstellung gekauft hat, haften der Emittent oder ein anderer Verkäufer und die Direktoren des Emittenten nicht. Im Falle einer Schadensersatzklage haften der Emittent oder ein anderer Verkäufer und die Direktoren des Emittenten nicht für alle oder einen Teil der Schäden, die nachweislich nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der zugrunde gelegten Falschdarstellung darstellen.

Darüber hinaus haftet eine Person oder ein Unternehmen mit Ausnahme des Emittenten nicht hinsichtlich eines Teils des Angebotsmemorandums oder einer Änderung des Angebotsmemorandums, die nicht (a) auf der Grundlage der Autorität eines Experten erstellt wurde oder (b) eine Kopie oder ein Auszug eines Berichts, einer Meinung oder einer Aussage eines Experten darstellt, es sei denn, die Person oder das Unternehmen (i) hat keine angemessene Untersuchung durchgeführt, um angemessene Gründe für die Annahme zu liefern, dass keine Falschdarstellung vorliegt, oder (ii) war der Ansicht, dass eine Falschdarstellung vorliegt.

Eine Person oder ein Unternehmen, mit Ausnahme des Emittenten, haftet nicht, wenn diese Person oder dieses Unternehmen nachweist, dass (a) das Angebotsmemorandum oder eine Änderung des Angebotsmemorandums ohne das Wissen oder die Zustimmung der Person oder des Unternehmens an den Käufer gesendet oder geliefert wurde und dass die Person oder das Unternehmen nach Kenntnisnahme der Lieferung eine angemessene allgemeine Mitteilung darüber gemacht hat, dass es ohne das Wissen oder die Zustimmung der Person oder des Unternehmens geliefert wurde, (b) nach Lieferung des Angebotsmemorandums oder einer Änderung des Angebotsmemorandums und vor dem Kauf der Wertpapiere durch den Käufer, nach Kenntnisnahme von Falschdarstellungen im Angebotsmemorandum oder einer Änderung des Angebotsmemorandums, die Person oder das Unternehmen ihre Zustimmung zum Angebotsmemorandum oder einer Änderung des Angebotsmemorandums zurückgezogen und eine angemessene allgemeine Mitteilung über den Widerruf und den Grund dafür gegeben hat, oder (c) in Bezug auf einen Teil des Angebotsmemorandums oder einer Änderung des Angebotsmemorandums, der angeblich (i) auf der Autorität eines Experten basiert oder (ii) eine Kopie ist eines Berichts, einer Meinung oder einer Aussage eines Sachverständigen oder eines Auszugs daraus hatte die Person oder das Unternehmen keinen vernünftigen Grund zu der Annahme und glaubte auch nicht, dass (A) eine falsche Darstellung vorlag oder (B) der relevante Teil des Angebotsmemorandums oder eine Änderung des Angebotsmemorandums den Bericht, die Meinung oder die Aussage des Sachverständigen nicht getreu wiedergab oder keine getreue Kopie oder kein Auszug aus dem Bericht, der Meinung oder der Aussage des Sachverständigen war.

Diese Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Käufern aus Nova Scotia gesetzlich zustehen, und ohne Einschränkung dieser Rechte. Das Vorstehende ist eine Zusammenfassung der Rechte, die Käufern aus Nova Scotia zustehen. Nicht alle Verteidigungsmöglichkeiten, auf die sich ein Emittent oder ein anderer Verkäufer oder andere berufen können, sind hierin beschrieben. Käufer aus Nova Scotia sollten den vollständigen Text der relevanten gesetzlichen Bestimmungen lesen.

Investoren auf Prince Edward Island

Wenn einem Käufer ein Angebotsmemorandum zusammen mit etwaigen Änderungen daran zugestellt wird und das Angebotsmemorandum oder eine Änderung daran eine Falschdarstellung enthält, hat ein Käufer unabhängig davon, ob er sich auf die Falschdarstellung verlassen hat, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz gegen (a) den Emittenten, (b) vorbehaltlich bestimmter zusätzlicher Einreden gegen jeden Direktor des Emittenten zum Zeitpunkt des Angebotsmemorandums und (c) jede Person oder Firma, die das Angebotsmemorandum unterzeichnet hat, kann sich jedoch dafür entscheiden, das Rücktrittsrecht gegenüber dem Emittenten geltend zu machen (in diesem Fall hat der Käufer kein Klagerecht auf Schadensersatz gegen die oben genannten Personen oder Firmen).

Die Geltendmachung des oben genannten Klagerechts darf nicht später als (a) im Falle einer Rücktrittsklage 180 Tage nach dem Datum der Transaktion, die den Klagegrund hervorgerufen hat, oder (b) im Falle einer Schadensersatzklage, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, erfolgen: (i) 180 Tage, nachdem der Käufer erstmals von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die den Klagegrund hervorgerufen haben, oder (ii) drei Jahre nach dem Datum der Transaktion, die den Klagegrund hervorgerufen hat.

Die Wertpapiergesetze von Prince Edward Island sehen eine Reihe von Beschränkungen und Abwehrmöglichkeiten für derartige Maßnahmen vor, darunter:

  1. a) Eine Haftung der Person oder des Unternehmens besteht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der falschen Angaben erworben hat.
  2. b) in einer Schadensersatzklage der Beklagte nicht für den gesamten oder einen Teil des Schadens haftet, wenn er nachweist, dass dieser nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der als Grundlage herangezogenen falschen Angaben darstellt; und
  3. c) in keinem Fall darf der im Rahmen des hierin beschriebenen Klagerechts eintreibbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere gemäß dem Angebotsprospekt oder einer Änderung desselben angeboten wurden.

Darüber hinaus haftet eine Person nicht für Falschdarstellungen in zukunftsgerichteten Informationen („FLI“), wenn: (a) das die FLI enthaltende Angebotsmemorandum in der Nähe der FLI außerdem Folgendes enthält: (i) angemessene Warnhinweise, die die FLI als solche kennzeichnen und wesentliche Faktoren benennt, die zu einer erheblichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von einer Schlussfolgerung, Prognose oder Projektion in den FLI führen könnten; und (ii) eine Erklärung der wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die bei der Ziehung einer Schlussfolgerung oder Erstellung einer Prognose oder Projektion im Rahmen der FLI angewendet wurden; und (b) die Person eine angemessene Grundlage für die Ziehung der Schlussfolgerungen oder Erstellung der Prognose bzw. Projektionen im Rahmen der FLI hatte.

Der obige Absatz entbindet eine Person nicht von der Haftung in Bezug auf FLI in einer Finanzerklärung, die gemäß den Wertpapiergesetzen von Prince Edward Island eingereicht werden muss.

Investoren in Neufundland und Labrador

Wenn ein Angebotsmemorandum zusammen mit allen dazugehörigen Änderungen falsche Angaben enthält, hat ein Käufer unabhängig davon, ob er sich auf die falschen Angaben verlassen hat, ein gesetzliches Klagerecht auf Schadensersatz gegen (a) den Emittenten, (b) vorbehaltlich bestimmter zusätzlicher Einreden gegen jeden Direktor des Emittenten zum Zeitpunkt des Angebotsmemorandums und (c) jede Person, die das Angebotsmemorandum unterzeichnet hat, kann sich jedoch dafür entscheiden, das Rücktrittsrecht gegenüber dem Emittenten geltend zu machen (in diesem Fall hat der Käufer kein Klagerecht auf Schadensersatz gegen die oben genannten Personen).

Eine Klage zur Durchsetzung des oben genannten Klagerechts darf nicht später als (a) im Falle einer Rücktrittsklage 180 Tage nach dem Datum der Transaktion, die den Klagegrund hervorgebracht hat, oder (b) im Falle einer Schadensersatzklage, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, eingeleitet werden: (i) 180 Tage, nachdem der Käufer erstmals Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die den Klagegrund hervorgebracht haben; oder (ii) drei Jahre nach dem Datum der Transaktion, die den Klagegrund hervorgebracht hat. Die Wertpapiergesetzgebung in Neufundland und Labrador sieht eine Reihe von Beschränkungen und Einwänden für solche Klagen vor, darunter:

  1. a) Die Haftung entfällt, wenn nachgewiesen wird, dass der Käufer die Wertpapiere in Kenntnis der falschen Angaben erworben hat.
  2. b) in einer Schadensersatzklage der Beklagte nicht für den gesamten oder einen Teil des Schadens haftet, wenn er nachweist, dass dieser nicht die Wertminderung der Wertpapiere infolge der als Grundlage herangezogenen falschen Angaben darstellt; und
  3. c) in keinem Fall darf der im Rahmen des hierin beschriebenen Klagerechts eintreibbare Betrag den Preis übersteigen, zu dem die Wertpapiere gemäß dem Angebotsprospekt oder einer Änderung desselben angeboten wurden.

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